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TOP-Zubehör

 

ROADSTAR ARROW TOPGUN - rot


 

Roadstar Arrow Topgun - rot-


ROADSTAR besticht durch ein Sortiment aus geprüften qualitativ hochwertigen Helmen. Sie sind mit der neusten Technik ausgestattet und werden im Freizeit- wie auch im Rennsportbereich genutzt.


Verschiedene Helme bei uns

ab 49,95 EUR

 

Weitere Motorroller bei uns erhältlich

 

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Peugeot Roller

 

Kfz-Steuer

 

Die Steuer bemisst sich nach dem Hubraum des Motors. Je nachdem wieviel ccm der Motor hat, wird der Roller einer Klasse zugeordnet. Hiernach bemisst sich dann die Steuer bzw. teilweise auch die Versicherung.

 

Motorroller bis 50 ccm


Es fällt keine Steuer für Motorroller bis 50 ccm an. Es ist lediglich ein Versicherungskennzeichen zu erwerben. Hierdurch wird dann die Haftpflicht abgeschlossen.

 

Motorroller bis 50 bis 125 ccm


Nach der Gesetzeslage besteht auch für diese Motorroller eine Steuerpflicht. Seit Juli 1998 ist für diese Leichtkrafträder(-roller ) jedoch keine Steuer mehr zu zahlen. Die ursprünglich eingeführte Steuer von 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum  wurde durch die Einführung einer Kleinbetragsverordnung ( KBV ) abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand (unter 10 Euro).

 

Motorroller > 125 ccm


Zulassungspflichtige Motorroller werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet. Der Steuersatz von 1,84 EUR je 25 ccm ist seit 1955 unverändert.

Hubraum

Steuer

125 ccm

9,20 Euro

150 ccm

11,04 Euro

200 ccm

14,72 Euro

250 ccm

18,40 Euro

400 ccm

29,44 Euro

500 ccm

36,80 Euro

600 ccm

44,16 Euro

650 ccm

47,84 Euro